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Barrierefreiheit und Inklusion


Was bedeutet Barrierefreie Informationsvermittlung?

Einfach gesagt: Es bedeutet die Bereitstellung von Web-Inhalten und Dokumenten jeder Art in einer Form, die von unterstützenden Techniken (assistiven Technologien) vermittelt werden können. So kann sich ein sehbehinderter Mensch entsprechend aufbereitete Inhalte beispielsweise mit einem sog. Screen Reader vorlesen lassen.

PDF, Textverarbeitung und andere Dokumente

Nicht nur Internet-Seiten lassen sich barrierefrei gestalten. Auch Textdokumente aus WORD und anderen Textverarbeitungen, die in PDF umgewandelt werden, sind nicht grundsätzlich barrierefrei und erfordern in der Regel eine Nachbearbeitung, um barrierefrei lesbar zu sein.

Seminare zu diesem Thema finden Sie auf unserer Seite Seminare

Unser Know-How

15 Jahre Erfahrung mit dem Thema Barrierefreiheit machen uns zu einem kompetenten Partner für barrierefreie Informationsvermittlung, wobei wir alle aktuellen Techniken einsetzen, um barrierefrei nutzbare Internet-Seiten und Dokumente zu erstellen.

Vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit

Die Inhalte müssen diese vier Forderungen erfüllen:

  1. Wahrnehmbarkeit
  2. Ein Beispiel: Bild oder Nicht-Text-Inhalte müssen mit Textalternativen erläutert werden. Solche und andere Maßnahmen sind für Menschen mit Sehbehinderung eine Möglichkeit, Bildinhalte zu erklären und damit auch den gesamten Inhalt der Website besser zu verstehen.

    Ähnliche Formen von Textalternativen umfassen beschreibende Bildunterschriften, gut betitelte Formulare und Texttabellen zur Unterstützung visueller Grafiken. Das Ergebnis ist, dass (insbesondere visuell eingeschränkte) Nutzer eine optimale Informationsvermittlung auf jedem Endgerät erfahren.

  3. Bedienbarkeit
  4. Um alle Funktionen über eine Tastatur verfügbar zu machen, ist es wichtig, dass keine Funktionen blockiert werden. Ändern Sie außerdem die Tastaturinteraktion für ein interaktives Erlebnis, indem Sie den Benutzer bei der Navigation beraten.

    Auch hier ein Beispiel: Fast jeder kennt die gängige Funktionalität, mit der Tabulatortaste zwischen Elementen auf dem Computer zu springen. Dadurch ist es möglich, auf die Tastatur zuzugreifen, ohne die Maus zu benutzen.

  5. Verstehbarer Inhalt
  6. Die Sprache einer Seite muss klar und verständlich sein. Außerdem muss der Inhalt auf vorhersehbare Weise erscheinen und funktionieren. Das ist der Zweck der Inhaltsarchitektur und der Navigation.

    Eine Hauptnavigation soll immer gleich sein und an der gleichen Stelle bleiben. Auf komplexen Sites kann es Unternavigationsbereiche für bestimmte Bereiche der Site geben. Die gleiche Position und klare Bezeichnung sind dabei für die Bedienbarkeit sehr wichtig.

  7. Robuste Technik
  8. Robuste Technik besagt, dass die technische Umsetzung einer Website stabil genug sein muss, um von einer Vielzahl von Browsern, also den Programmen, mit denen wir im Internet "unterwegs" sind (wie Chrome, Firefox, Edge, Internet Explorer und andere mehr), korrekt dargestellt werden. Dies verbirgt sich hinter dem Begriff Cross-Browser-Kompatibilität.

    Darüber hinaus sind die Assistiven Technologien ein noch deutlich wichtigerer Aspekt in diesem Zusammenhang. Sie ermöglichen visuell eingeschränkten oder blinden Menschen die Möglichkeit, sich Web-Seiten vorlesen zu lassen oder in Braille-Schrift bereitzustellen.

    Programme wie JAWS, Blindows, NVDA sind Beispiele für diese assistiven Technologien. Und ebenso wie die zuvor genannten Browser haben auch diese Programme jedes für sich ihre eigenen Besonderheiten, die beim Gestalten einer Web-Site berücksichtigt werden müssen.

    Diese robuste Technik ermöglicht auch das Responsive Web Design, um unseren Web-Besuchern die Wahl zu lassen, mit welchem Endgerät - Computer, Notebook, Tablet oder Smartphone - sie unsere Web-Auftritte besuchen, ohne dass Teile unserer Inhalte verborgen oder unbedienbar bleiben.